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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Betriebliche Altersversorgung

Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV / Betriebsrente) bieten Sie Ihren Mitarbeitenden zusätzliche Sicherheit im Alter, reduzieren Sorgen um die Rente und zeigen Verantwortung – wirtschaftlich, flexibel und attraktiv für Fachkräfte.

Die Betriebsrente ist eine der wichtigsten Möglichkeiten, Mitarbeitenden über die gesetzliche Rente hinaus finanzielle Sicherheit zu bieten.

  • Arbeitgeberfinanziert: Sie zahlen direkt Beiträge in die Alters­vorsorge Ihrer Mitarbeitenden.
  • Entgeltumwandlung: Mitarbeitende investieren einen Teil ihres Bruttogehalts in ihre bAV.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber:

  • Steigerung der Mitarbeiterbindung und Motivation zusätzlich zum Gehalt
  • Attraktives Employer Branding – Ihr Unternehmen wird als verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert wahrgenommen
  • Steuerliche Vorteile und sozialversicherungsfreie Beiträge
  • Flexible Zuschüsse und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Durchführungswege der bAV

  • Direktversicherung: Beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen, Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich
  • Pensionskasse: Kollektive Alters­vorsorge, überwacht durch Versicherungsaufsicht
  • Pensionsfonds: Diese haben größere Freiheiten bei der Kapitalanlage und können einen höheren Aktienanteil halten, was potenziell höhere Renditen ermöglicht, aber auch mit höheren Risiken verbunden ist.
  • Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Leistung zu zahlen. Hierfür bildet er Rückstellungen in der Bilanz. Die Auszahlung erfolgt direkt aus dem Betriebsvermögen.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die außerhalb der Bilanz des Unternehmens agiert. Sie bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, ist jedoch oft komplexer in der Verwaltung.
  • Sozialpartnermodell: Eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Alters­vorsorge ohne Arbeitgeberhaftung. Das SPM existiert seit 2018 in Deutschland und kann nur von tarifgebundenen Unternehmen genutzt werden.

Wer kann eine bAV abschließen?

Grundsätzlich steht die betriebliche Altersversorgung allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern offen. Seit 2002 haben sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über Entgeltumwandlung, sodass sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die Alters­vorsorge verwenden können.

Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Modell anzubieten, können aber selbst entscheiden, über welchen Durchführungsweg die bAV umgesetzt wird. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig mit eigenen Zuschüssen (seit 2019 gesetzliche Pflicht) an den Beiträgen oder leistet sogar vollständig arbeitgeberfinanzierte Beiträge.

Vorteile für Arbeitnehmer

Ein wichtiger Vorteil ist die steuerliche Behandlung, denn Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer durch eine bAV (über das Bruttogehalt) effektiv mehr für ihre Alters­vorsorge zurücklegen können, als wenn sie das gleiche Geld privat (aus dem Nettogehalt) sparen würden. Zudem müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen seit 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies erhöht das angesparte Kapital und sorgt für eine bessere Rente im Alter.

Ein weiterer Vorteil der bAV ist ihre Sicherheit. Die Beiträge werden entweder über Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men oder über betriebliche Versorgungseinrichtungen angelegt, wodurch langfristig stabile Rentenzahlungen möglich sind.

Fördermöglichkeiten der bAV

Der Staat fördert die bAV auf unterschiedlichen Wegen:

  • Steuerfreiheit: Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. 
  • Sozialabgaben: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies reduziert die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro Beiträge in die bAV einzahlen, erhalten einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den geleisteten Beitrag, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 288 Euro pro Jahr.

Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel

Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.

Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge fällig werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Alters­vorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.

Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.

Baustein zur Alters­vorsorge

Die betriebliche Altersversorgung bietet flexible Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen und dabei steuerliche Vorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber zu nutzen. Insbesondere die garantierten Leistungen und die staatliche Förderung machen die bAV zu einer effektiven Form der Alters­vorsorge.

Die Wahl des richtigen Durchführungswegs kann einen großen Einfluss auf die Flexibilität und Rentabilität der Alters­vorsorge haben. Um die optimale Lösung zu finden, ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. Sie kann dabei helfen, die besten Optionen zu identifizieren und die individuellen Vorteile der bAV voll auszuschöpfen. Eine frühzeitige Entscheidung für die richtige Alters­vorsorge kann entscheidend dazu beitragen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.


Angebot betriebliche Altersversorgung (bAV)

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) / Betriebsrente.